Ländercode

  • Erklär mir doch mal einer bitte das Problem mit den Ländercodes.
    Wenn ich eine gebrauchte Sub hier in Deutschland kaufe und ich werde dann irgendwann mal von nem Zollbeamten
    vollgequatscht wenn ich von einer Auslandsreise wiederkomme, müsste es doch eigentlich vollends genügen, wenn ich
    den Emailverkehr vorlege, oder??
    Genügt doch beim Zoll auch, wenn ich z.B. ein Paket aus dem Ausland bekomme. :grb:

  • Es besteht die Gefahr, daß die Uhr nicht ordnungsgemäß aus dem EU-Ausland eingeführt wurde. Die Steuerschuld (Einfuhrumsatzsteuer) lastet dann (dinglich) auf der Uhr - bis zu 10 Jahre lang, wobei danach Verjährung eintritt.

  • Es besteht die Gefahr, daß die Uhr nicht ordnungsgemäß aus dem EU-Ausland eingeführt wurde. Die Steuerschuld (Einfuhrumsatzsteuer) lastet dann (dinglich) auf der Uhr - bis zu 10 Jahre lang, wobei danach Verjährung eintritt.


    Nope, ABSOLUT nicht richtig: Die Steuerschuld lastet beim Hinterzieher, nicht auf dem Gegenstand!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Dann hinterziehe ich auf 1000 Uhren die Steuer und wenn ich erwischt werde, gehen die Uhren in den Knast. :bgdev:

  • Nope, ABSOLUT nicht richtig: Die Steuerschuld lastet beim Hinterzieher, nicht auf dem Gegenstand!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Dann hinterziehe ich auf 1000 Uhren die Steuer und wenn ich erwischt werde, gehen die Uhren in den Knast. :bgdev:

    Mensch, Michi, dann danke ich Dir aber mal, daß Du mich aufklärst! Wie hieß noch gleich der Comedy-Star, den Du so schätzt? :rolleyes:




    Ach, ja! Dieter Nuhr... :bgdev: Da hatten wir beide uns doch vor einiger Zeit mal erfolgreich für die Einführung eines Smilies verwandt, richtig? Was war das noch gleich??? ;)

  • Im Folgenden möchte ich kurz (und vereinfacht) eventuelle Probleme (ausschließlich finanzielle Aspekte) beim Kauf einer Uhr im Ausland und deren Einfuhr durch einen Privaten (d.h. nicht-gewerblicher Zweck) nach Deutschland darstellen:


    Beim Warenverkehr innerhalb der EU gilt nur der Mehrwertsteuersatz des Herkunftslandes. Interessanter ist hingegen die Einfuhr aus dem EU-Ausland. Wird eine Uhr im EU-Ausland gekauft, so wird die Mehrwertsteuer des Ausfuhrlandes bei der Ausfuhr erstattet. Die Einfuhrumsatzsteuer dient im Falle der Einfuhr einer Uhr in die EU (in diesem Beispiel nach Deutschland) als Ersatz der bei einem Verkauf im Inland normalerweise anfallenden Umsatzsteuer. Der Steuersatz beträgt gleichermaßen 19 %. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert – d.h. in Regel der Transaktionspreis der eingeführten Ware – zuzüglich des Wertes aller Leistungen, um die Ware an den Bestimmungsort zu befördern. Beträgt der Kaufpreis der Uhr etwa 5.000 EUR und die Versandkosten 50 EUR, so ergibt sich ein Gesamtbetrag in Höhe von 5.050,- EUR. Die Einfuhrumsatzsteuer beträgt folglich 959,50 EUR. Hinzukommen noch Zollabgaben i.H.v. 0,80 EUR je eingeführter Uhr, was den Gesamtaufwand für den Käufer auf 6010,30 EUR erhöht.



    Wenden wir uns nun der Wurzel aller Anfragen zum Ländercode und zur Einfuhrumsatzsteuer zu: Was wenn die Steuer nicht gezahlt wurde? :eek:


    Die Einfuhrzollschuld entsteht wenn eine einfuhrabgabenpflichtige Ware vorschriftswidrig in das Zollgebiet der Gemeinschaft verbracht wird. Zollschuldner ist in diesem Fall - wer hätte es gedacht - zum einen die Person, welche die Ware vorschriftswidrig in dieses Zollgebiet verbracht hat. Überdies - und das ist das eigentlich Unangenehme - sind Zollschuldner unter anderem auch die Personen, welche die betreffende Ware erworben oder im Besitz gehabt haben, obwohl sie in dem Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Ware wußten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, daß diese vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht worden war. Die Einfuhrzollschuld verjährt nach Ablauf von drei Jahren, im Falle einer Steuerhinterziehung nach 10 Jahren.



    Jetzt wird es richtig unangenehm: Über die vorstehend beschriebene persönliche Haftung hinaus besteht - die Einfuhrumsatzsteuer ist eine Verbrauchssteuer im Sinne der Abgabenordnung - eine (dingliche) Sachhaftung ohne Rücksicht auf die Rechte Dritter (!) nach § 76 AO. Es droht eine Beschlagnahme der Uhr. Die Sachhaftung erlischt mit der Steuerschuld (s.o.).

  • Nicht wirrklich.......der entscheidende Punkt ist: "...obwohl sie in dem Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Ware wußten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, daß diese vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht worden war..."


    Bei ner ebay-Auktion oder sonstwo ist dieser Nachweis seitens der Steuerbehörden wohl SEHR schwer zu führen, sofern nicht direkt angegeben...

  • Stimmt so richtig viel schlauer bin ich auch nicht geworden. :grb:
    Wenn ich ne Uhr aus der Bucht fische, den Schriftverkehr aufhebe, dann habe ich doch immer einen Nachweis, das ich nicht derjenige war,der die Uhr ggf unrechtmässig eingeführt hat.
    Normalerweise hat man dann ja sogar die Adresse des Verkäufers und in diesem Fall hätte er dann ein Problem. ;)